Wir möchten all unseren Gästen ein unvergessliches Urlaubserlebnis bieten. Daher sind im Anschluss unsere Hausregeln beschrieben, durch die wir die Qualität aufrecht erhalten können:
Vertragsabschluss
Der Mietvertrag über die Ferienwohnung ist verbindlich geschlossen, wenn die Anzahlung in Höhe von 50% des Gesamtmietpreises geleistet wurde. Die Ferienwohnung wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke (keine Parties oder Veranstaltungen ohne Absprache) vermietet und darf nur mit der angegebenen maximalen Personenzahl belegt werden.
2. Mietpreis
In dem vereinbarten Mietpreis sind pauschal berechnete Nebenkosten (z.B. für Müll, Strom, Wasser, Bettwäsche, Handtücher) enthalten. Eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Gesamtpreises ist bei Vertragsschluss fällig. Die Restzahlung ist spätestens 4 Wochen vor Mietbeginn zu leisten. Wird eine Buchung weniger als 4 Wochen vor Mietbeginn getätigt, ist bei Buchung der Gesamtbetrag fällig.
3. Kaution
Als Sicherheit für überlassene Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände ist vor Ankunft eine Kaution in Höhe von 200 EURO zu hinterlassen, entweder durch Überweisung oder wahlweise durch Vorlage der Kreditkarte.
4. Rücktritt durch den Mieter
Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter. Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in Höhe der Anzahlung zu leisten.
Wir weisen darauf hin, dass es immer sinnvoll ist eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Dieses liegt dann in den Pflichten des Mieters. Gerne helfen wir Ihnen mit Unterlagen zu einer geeigneten Versicherung weiter.
Folgende Regeln gelten bei Stornierungen:
Bei Stornierungen bis 4 Wochen vor Anreise:
1. einfach stornieren: Anzahlung wird einbehalten
2. Weitervermieten: 10% vom Reisebetrag pro wird einbehalten pro weitervermietbarer Nacht.
Der Vermieter verpflichtet sich das Ferienhaus binnen 48 Stunden wieder auf dem Markt zu bringen.
3. Verschieben: Wenn der Mieter eine Reise verschieben muss, bleibt für 3 Jahre die Anzahlung bestehen und wird bei der zukünftigen Buchung abzgl. 5% Bearbeitung angerechnet
Bei Reiseverhinderungen wegen besonderer Umstände (Krankheit, Pandemien) muss die Reise bis 8 Wochen vor Anreise verschoben werden und wird dann wie Fall 3. behandelt oder komplett storniert und wie Fall 1, behandelt.
Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass bei dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser wirtschaftlich oder persönlich unzuverlässig erscheint.
Tritt ein Dritter in den Mietvertrag ein, so haften er und der bisherige Mieter dem Vermieter als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
Der Vermieter kann nach Treu und Glauben eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vermieten und muss sich das dadurch Ersparte auf die von ihm geltend gemachten Stornogebühren anrechnen lassen.
5. Kündigung durch den Vermieter
Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung und Kaution) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.
6. Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist. In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter, soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig.
In Spülsteine, Ausgußbecken und Toilette dürfen keine Abfälle, Hygieneartikel, Asche, heißes Fett oder schädliche Flüssigkeiten und ähnliches hineingeworfen oder -gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung.
Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. auftretende Schäden gering zu halten.
Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter oder ggf. die Hausverwaltung über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu.
7. Mietdauer und Inventarliste
Am Anreisetag stellt der Vermieter das Mietobjekt dem Mieter ab 16.00 Uhr in vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung. Der Mieter wird gebeten, unmittelbar nach seiner Ankunft im Mietobjekt dieses auf Mängel zu untersuchen und spätestens an dem der Ankunft folgenden Tag dem Vermieter oder der von diesem benannten Kontaktperson mitzuteilen.
Das Entfernen - auch das nur zeitweise Entfernen - von Gegenständen aus der Wohnung ist strengstens untersagt.
Am Abreisetag wird der Mieter das Mietobjekt dem Vermieter bis spätestens 10.00 Uhr geräumt in besenreinem Zustand übergeben.
Dabei hat der Mieter noch folgende Arbeiten selbst zu erledigen:
Haus aufräumen wie vorgefunden und Besenrein hinterlassen
Abziehen der Bettwäsche
Spülen des Geschirrs und Ausräumen der Spülmaschine, sowie Reinigungdes Grills
Entleeren der Mülleimer und Entsorgung von Glas und Papiermüll in den Containern der Komune.
8. Änderung des Vertrages
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie alle rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform.
Hausregeln
Check-in und Check-out:
Der Check-in ist ab 16:00 Uhr möglich, und der Check-out sollte bis 10:00 Uhr erfolgen. Bitte teile uns im Voraus mit, wenn du besondere Anforderungen hast. Bei verspätetem Check-out ohne vorherige Absprache kann eine zusätzliche Gebühr anfallen.
Rauchen:
Rauchen ist in der gesamten Wohnung und im Haus strengstens untersagt. Raucherbereiche befinden sich auf dem Balkon und vor dem Haus. Zuwiderhandeln führt zum Einbehalten der Kaution für das Beseitigen der Schäden.
Haustiere:
Leider können wir keine Haustiere in der Wohnung erlauben, um allergische Reaktionen bei unseren Gästen zu vermeiden. Assistenzhunde sind von dieser Regel ausgeschlossen, bitte kontaktiert mich hierzu vorab.
Lärm und Nachbarn:
Rücksichtnahme auf unsere Nachbarn ist wichtig. Bitte vermeide laute Geräusche, insbesondere zwischen 23:00 Uhr und 8:00 Uhr. Feiern oder Veranstaltungen in der Wohnung sind ohne vorherige Genehmigung nicht gestattet.
Gäste:
Der Aufenthalt von zusätzlichen Übernachtungsgästen ohne Buchung ist untersagt und hat eine sofortige Beendigung des Mietverhältnisses zur Folge.
Sicherheit:
Bitte schließen Sie immer die Wohnungstür und alle Fenster, wenn Sie die Wohnung verlassen.
Umweltbewusstsein:
Wir bitten darum, Energie und Wasser sparsam zu verwenden, indem Lichter und Geräte ausgeschaltet werden, wenn sie nicht benötigt werden.
Notfälle:
Im Falle eines Notfalls kontaktieren Sie bitte umgehend die örtlichen Behörden unter 112. Bei Problemen oder Fragen während deines Aufenthalts stehen wir gerne telefonisch oder per WhatsApp unter [0160 8810613] zur Verfügung.
Professionelle Fotoshootings sind verboten.